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   LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10 (https://dejure.org/2010,15917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.2010 - 6 Sa 47/10 (https://dejure.org/2010,15917)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 2010 - 6 Sa 47/10 (https://dejure.org/2010,15917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, verhaltensbedingt, Busfahrer, Pflichtverletzung, Sicherheitsbestimmungen, Verstoß, Abmahnungserfordernis, Vollmachtvorlage, Zurückweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Busfahrers

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige verhaltensbedingte Kündigung eines Busfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht ­ in der Regel schuldhaft ­ erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien angemessen erscheint (vgl. nur BAG 13.12.2007 ­ 2 AZR 818/06 ­ zitiert nach JURIS).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 31.05.2007 ­ 2 AZR 200/06 ­ NZA 2007, 922; 13.12.2007 ­ 2 AZR 818/06 ­ zitiert nach JURIS).

    Für die Gleichartigkeit der Pflichtverletzung und damit die Einschlägigkeit der Abmahnung reicht es nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts aus, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG 13.12.2007 ­ 2 AZR 818/06 ­ zitiert nach JURIS; 16.01.1992 ­ 2 AZR 412/91 ­ EzA BGB § 123 Nr. 36).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts, dass die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z. B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter regelmäßig damit verbunden ist, dass die Arbeitnehmer des Betriebes auch i. S. d. § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, dass der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist (vgl. BAG 30.05.1972 ­ 2 AZR 298/71 ­ BAGE 24, 273; 20.08.1997 ­ 2 AZR 518/96 ­; 22.01.1998 ­ 2 AZR 267/97 ­ zitiert nach JURIS).

    Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung ist dabei allerdings stets auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls festzustellen, wie sich die Position des Erklärenden für einen objektiven Betrachter darstellt, ob also mit einer derartigen Stellung die Kündigungsbefugnis verbunden zu sein pflegt (BAG 22.01.1998 ­ 2 AZR 267/97 ­ zitiert nach JURIS).

  • LAG Hamm, 11.09.1997 - 12 Sa 964/97

    Wirksamkeit einer Kündigung; Verstoß eines Arbeitnehmers gegen zwei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wobei ihr in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen hat (vgl. LAG S-H 08.10.2008 ­ 6 Sa 158/08 ­; LAG Hamm 11.09.1997 ­ 12 Sa 964/97 ­).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Nur dann kann eine erneute Beteiligung des Betriebsrats entbehrlich sein, wenn das frühere Anhörungsverfahren ordnungsgemäß war, der Betriebsrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat und eine Wiederholungskündigung in angemessenem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen und auf denselben Sachverhalt gestützt wird (BAG 10.11.2009 ­ 2 AZR 623/04 ­; 03.04.2008 ­ 2 AZR 965/06 ­ zitiert nach JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08

    Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Nebenpflicht,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wobei ihr in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen hat (vgl. LAG S-H 08.10.2008 ­ 6 Sa 158/08 ­; LAG Hamm 11.09.1997 ­ 12 Sa 964/97 ­).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG 08.10.2008 ­ 5 AZR 526/07 ­ NZA 2008 1429).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Nur dann kann eine erneute Beteiligung des Betriebsrats entbehrlich sein, wenn das frühere Anhörungsverfahren ordnungsgemäß war, der Betriebsrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt hat und eine Wiederholungskündigung in angemessenem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen und auf denselben Sachverhalt gestützt wird (BAG 10.11.2009 ­ 2 AZR 623/04 ­; 03.04.2008 ­ 2 AZR 965/06 ­ zitiert nach JURIS).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG 07.07.2005 ­ 2 AZR 581/04 ­ NZA 2006, 98).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 31.05.2007 ­ 2 AZR 200/06 ­ NZA 2007, 922; 13.12.2007 ­ 2 AZR 818/06 ­ zitiert nach JURIS).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
    Er kann sein Begehren auf den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch stützen (BAG GS 27.02.1985 ­ GS 1/84 ­ AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

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